|
Teilnahme
Der Besuch von Veranstaltungen des IBIKO ist für jedermann offen und nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. In Einzelfällen kann die Zulassung von Teilnehmern vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
Anmeldung
Telefonische, persönliche oder schriftliche Anmeldungen können nur im Rahmen freier Plätze in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt worden.
Telefonische Zusagen müssen im Interesse einer gesicherten Kursplanung als verbindlich betrachtet und in Rechnung gestellt werden. Ein Anspruch auf Durchführung eines Kurses entfällt, wenn die nötige Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei geringerer Teilnehmerzahl können Kurse eventuell stattfinden, wenn sich die Teilnehmer bereit erklären, eine entsprechend höhere Gebühr zu bezahlen.
Preise, Uhrzeiten und Kursorte können sich gegebenenfalls ändern. Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Website!
Vertrag
Ein Teilnehmervertrag kommt bei Kursen durch Anmeldung bzw. bei sonstigen Veranstaltungen durch Eintritt in die Veranstaltung zustande. Mit dem Zustandekommen des Teilnehmervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil und anerkannt.
Gebühr
Bei Einzelveranstaltungen ist die Gebühr in bar vor Veranstaltungsbeginn bei der beauftragten Person zu entrichten. Bei Kursen wird die Kursgebühr abgebucht bzw. erhalten die Teilnehmer am 1. Veranstaltungstag eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Die Kursgebühr ist innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu entrichten.
Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigungen werden nur bei vollständiger Teilnahme an Krusen mit nicht mehr als 2 Fehltagen ausgestellt.
Ermäßigung
Ermäßigungen in Höhe von 20 % der Kursgebühr können auf Antrag nach Vorlage entsprechender Nachweise folgenden Personengruppen vor Kursbeginn gewährt werden:
- Schüler, Studenten, Auszubildende
- Schwerbehinderte
- ein Familienmitglied, wenn beide Familienmitglieder zusammen einen Kurs besuchen
- besondere Härtefälle
Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich.
Material
Der Kursleiter veranlasst die Beschaffung des erforderlichen Materials in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Das Materialgeld wird im Kurs vom Kursleiter vereinnahmt.
Haftung
Die Haftung des IBIKO ist auf alle Fälle groben Verschuldens beschränkt.
Rücktritt
Das IWO e.V. kann wegen mangelnder Beteiligung (in der Regel weniger als 10 Teilnehmer), Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.
Abmeldungen
Abmeldungen durch den Teilnehmer sind der Geschäftsstelle spätestens drei Werktage vor Kursbeginn mitzuteilen. Eine bereits eingezahlte Teilnehmergebühr wird zurückerstattet.
Räume
Das Rauchen ist in sämtlichen Lehrräumen untersagt. Nach Ende der Veranstaltung sind die Lehrräume unverzüglich zu verlassen; es wird um Rücksichtnahme auf das Hausmeisterpersonal gebeten. Die Vorschriften der jeweiligen Hausordnung sowie Parkverbote in der Umgebung der Veranstaltungsräume etc. sind in vollem Umfang zu beachten.
Programmänderungen
Änderungen sind manchmal unvermeidlich. Sie werden rechtzeitig auf der Website des IWO e.V. angekündigt.
|